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TA-Luft: Was Anlagenbetreiber jetzt wissen müssen

Die Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) im Jahr 2021 hat Veränderungen für Anlagenbetreiber mit sich gebracht. Die TA-Luft-Konformität wird für metallische Flanschsysteme rechnerisch (DIN EN 1591-1 oder FEM oder gleichwertig), per Bauteilversuch für Flanschsysteme, für die keine Berechnungsmethode vorliegt, oder mittels Einzelprüfung nachgewiesen. Die VDI 2290 (überarbeitete Fassung) definiert die Vorgehensweise. Dichtheitsnachweise werden komplexer: Zukünftig zählt die gesamte Flanschverbindung – Schrauben, Dichtungen, Montage – und nicht mehr nur das Dichtungsmaterial für alle Flanschsysteme.

Die TA-Luft 2021 fordert einen umfassenden Nachweis der Flanschverbindung unter realen Betriebsbedingungen.
Kurz gesagt:

  • Betreiber sollten die überarbeitete VDI 2290 lesen und ihre Prozesse anpassen.
  • Die Einheit aus Flansch, Schrauben, Dichtungen, sowie Richtlinien zur Montage, sowie deren Qualitätskontrolle bilden zukünftig die Grundlage für die TA-Luft-Konformität.

Von Komponenten- zu Systembetrachtung

Eine der wesentlichen Änderungen der TA-Luft 2021 ist der Übergang von einer komponentenbezogenen zu einer systembezogenen Betrachtung. „Während früher lediglich die Dichtungen separat geprüft wurden, müssen nun alle Bauteile einer Flanschverbindung – einschließlich Flansch, Schrauben und Dichtungen – als Gesamtsystem die Anforderungen erfüllen“, erläutert Stefan Keck, Produktmanager und Experte für TA-Luft bei KLINGER Germany. Dies schließt auch den Nachweis ein, dass das System unter Betriebsbedingungen das Leckage-Kriterium einhält.

Der Nachweis erfolgt für metallische Flansche entweder rechnerisch gemäß DIN EN 1591-1 oder durch FEM (Finite-Elemente-Methode).

Für nicht berechenbare Systeme wie:

  • Stahlemail Flanschverbindungen
  • KNS-Verbindungen mit O-Ringen
  • Glas-Flanschverbindungen
  • mit Stahl ausgekleidete (PTFE, Gummi) Systeme
  • Kunststoff-Flanschverbindungen
  • Flanschverbindungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen

sind spezifische Prüfverfahren erforderlich, bzw. wurden Richtlinien erarbeitet, deren Einhaltung einen TA-Luft-Nachweis erbringt.

Die Richtlinie VDI 2290 erscheint im Jahr 2025 in ihrer überarbeiteten Fassung und wird die genauen Vorgehensweisen definieren.

Erhöhte Anforderungen an Montagepersonal

Die Qualifikation des Montagepersonals ist ein weiterer Schwerpunkt der neuen TA-Luft. Nur nach DIN EN 1591-4 geschulte und zertifizierte Monteure dürfen Flanschverbindungen montieren. Dies umfasst theoretische Schulungen sowie praktische Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Montage den hohen Qualitätsstandards entspricht. Anlagenbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass Montageanweisungen und Qualitätskontrollvorgaben zugänglich sind und dokumentiert werden.

Organisatorische Pflichten für Betreiber

Betreiber tragen eine erhebliche Verantwortung für die Einhaltung der neuen Vorgaben.

Dazu gehören:

  • Festlegung von Managementanweisungen für Montage, Prüfung und Wartung der Dichtsysteme.
  • Bereitstellung von Schulungen für eigenes Personal oder Überprüfung der Qualifikationen externer Dienstleister.
  • Dokumentation der Montageprozesse und Qualitätskontrollen gemäß VDI 2290.

Bestehende Flanschsysteme

Für bestehende Flanschsysteme definiert die TA-Luft wie folgt:

Bestehende Flanschverbindungen für flüssige organische Stoffe nach Nummer 5.2.6 Buchstabe a, die nicht eines der in den Buchstaben b bis d genannten Merkmale erfüllen und die die Anforderungen nach Nummer 5.2.6.3 Absätze 1, 2, 3 und 4 nicht einhalten, dürfen bis zum Ersatz durch neue Flanschverbindungen weiterbetrieben werden.

Ebenso dürfen Flanschverbindungen für flüssige organische Stoffe nach Nummer 5.2.6 Buchstabe a bis d, die die Anforderungen nach Nummer 5.2.6.3 Absatz 1 bis 3 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511) erfüllen, bis zum Ersatz durch neue Flanschverbindungen weiterbetrieben werden.

Eine Bestandsaufnahme kann bei bestehenden Flanschverbindungen entfallen.

Wie sieht das LAI die Sache mit den Bestandsflanschen?

Aufgaben der LAI

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK).
Das Gremium wurde von der Arbeitsministerkonferenz 1964 gegründet.
Die LAI hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • die Mithilfe und Beratung des Bundes bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in praxisgerechte nationale Vorschriften
  • die Erarbeitung von Auslegungshinweisen für die in der Praxis der Länder aufgetretenen Auslegungsfragen von bundesweit geltenden Vorschriften
  • die Erarbeitung von technischen Auslegungen zu den Themenfeldern Luftreinhaltung, Lärm, Verkehr und elektromagnetische Felder
  • die Vorbereitung und Begleitung europäischer Rechtsetzungsverfahren
  • Information und Meinungsaustausch über immissionsschutzrechtliche Entwicklungen und deren Bewertung

Der Vorsitz des Gremiums wird von einem Bundesland wahrgenommen. Das Vorsitzland vertritt die LAI bei der Amtschef- und Umweltministerkonferenz. Der Wechsel des Vorsitzes erfolgt alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge.

Auszug aus: Auslegungsfragen_TA_Luft Stand_04_2025
Unter 5.2.6.3 – Ersatz der Flanschverbindung heißt es unter anderem:
„… Wenn eine bestehende Flanschverbindung gelöst oder geöffnet wird, wird stets eine neue Flanschverbindung geschaffen, die die Anforderungen der neuen TA Luft nach Nr. 5.2.6.3 grundsätzlich erfüllen muss. Dies kann erreicht werden durch verbesserte Dichtungen oder falls notwendig, durch Anpassung des gesamten Dichtsystems (Flansch oder/und Dichtung bzw. Schrauben / Spannelement). Entscheidend ist, dass die in der TA-Luft geforderte Dichtheitsklasse L0,01 für den betroffenen Flansch eingehalten wird….“


Das stellt für metallische Flansche kein Problem dar, da mit einer Festigkeitsberechnung die Dichtheit des Flanschsystems nachweisen kann. Komplizierter wird es in den Fällen, in denen Flanschsysteme, für die keine Berechnungsmethode vorliegt nachgewiesen werden müssen, wie z.B. Stahlemail-, GFK-, oder Kunstoffflansche.

 


Wenden Sie sich in diesen Fällen an unsere Produktmanager Herrn Klein, oder Herrn Keck, die Sie gerne unterstützen werden.

Vorteile trotz Mehraufwand

Die Umsetzung der TA-Luft 2021 in Verbindung mit dem überarbeiteten VDI 2290 Ausgabe 2025 bedeutet unter Umständen einen Aufwand für Berechnungen, Prüfungen und Schulungen. Die meisten Betreiber haben die Arbeiten dazu bereits auf die eine, oder andere Weise erledigt, was sich langfristig auszahlt: Geringere Leckageraten führen nicht nur zu einem besseren Umweltschutz, sondern auch zu Einsparungen durch reduzierte Verluste flüchtiger Stoffe und niedrigere Wartungskosten. Zudem kann die Anlagenverfügbarkeit durch verbesserte Dichtsysteme erhöht werden. Einen großen Vorteil bildet auch die Tatsache, dass in Bezug auf die Dichtheit der Systeme die TA-Luft die höchsten Ansprüche stellt. Somit entsprechen Flanschsysteme, die die TA-Luft-Anforderungen erfüllen in Bezug auf die Dichtheit allen Anforderungen anderer Rechtsbereiche.

Dabei bietet die Vorgehensweise nach dem überarbeiteten VDI 2290 Ausgabe 2025 dem Anwender weitere Vorteile:

  • Eine Vorgehensweise, einfache Dokumentation
  • Abdeckend für alle Rechtsbereiche
  • Keine Verwechselungsnachweise
  • Quantitativer, nachvollziehbarer dokumentierter Nachweis (Prüfbericht)
  • Öffnung für neue technische Lösungen ….
  • Klare Bewertungskriterien, einfache Umsetzungsvorgaben
  • Ein Nachweisverfahren für alle Rechtsbereiche
  • Sicherheit für Kunden

Fazit

Die Novellierung der TA-Luft stellt Anlagenbetreiber vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Optimierung von Prozessen und Kosten. Entscheidend ist eine frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen durch Investitionen in qualifiziertes Personal, umfassende Dokumentation und den Einsatz modernster Technik. Nur so können Betreiber langfristig von den Vorteilen profitieren und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.

 

Autor: Dipl. Ing. Stefan Keck, Produktmanager Dichtungplatten bei KLINGER Germany

Stellen Sie jetzt Ihre Fragen an unseren Experten:

» Gerald Klein, Produktmanager Dichtungen Anwendungstechnik bei KLINGER Germany

» Tel: +49 172 682 72 46 Email: gerald.klein@klinger.de

» Stefan Keck, Produktmanager Dichtungplatten bei KLINGER Germany

» Tel: +49 6126 4016 35 Email: stefan.keck@klinger.de

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