Geschäftsbedingungen der KLINGER GmbH, 65510 Idstein/Taunus
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen, sowie etwaig gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarungen - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns zustande.
1.2
Sind die AGB dem Besteller nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.
1.3
Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
2. Angebot
2.1
All unsere Angebote sind freibleibend.
2.2
Von diesen Bedingungen im Einzelfall abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Insbesondere gilt dies für die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben.
2.3
Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und dazugehörigen Unterlagen beschrieben, ohne dass dieses eine Garantie darstellt.
2.4
Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, so gilt das des Verkäufers.
3. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebots unsererseits mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
4. Preis, Zahlung, Versand und Verpackung
4.1
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Preissteigerungen nach Angebotsabgabe oder Auftragsbestätigung werden bei Rechnungslegung berücksichtigt. Abrufaufträge begründen keine Lieferverpflichtung. Die Preisberechnung erfolgt auch hier zu den jeweils am Tage der einzelnen Lieferungen gültigen Preisen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
4.2
Bei unseren Lieferungen gelten die jeweils festgelegten Frachtfreigrenzen. Die Wahl der Versandart bleibt grundsätzlich dem Lieferwerk vorbehalten. Im Falle von Sammelsendungen gilt die dem Empfangsort nächst gelegene Sammel-Ladungsstation als Bundesbahnempfangsstation. Mehrkosten, die aus von dieser Regelung abweichenden Wünschen des Abnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
4.3
Papierverpackung ist im Preis inbegriffen. Jede andere Verpackung (z. B. Kisten, Verschläge etc.), die auf Wunsch des Bestellers verwendet oder aus der Art des Liefergutes erforderlich wird, wird zu Selbstkosten berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsgut ist nicht möglich.
4.4
In den Fällen, in denen im Hinblick auf das Versandgut von uns eine Sonderverpackung für erforderlich gehalten wird, diese aber vom Abnehmer abgelehnt wird, kann im Schadensfall der Einwand "mangelhafte Verpackung" von Seiten des Bestellers nicht geltend gemacht werden.
4.5
Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei.
4.6
Die Zahlungsfrist unserer Rechnungen beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, entsprechend § 286 Abs. 3 BGB. Eventuelle Abweichungen davon, sowie die Gewährung von Skonti, unterliegen individuellen schriftlichen Vereinbarungen.
4.7
Für rechtzeitiges Vorzeigen oder Beibringen von Wechselprotesten, für den Fall dass wir uns mit einer Wechselhergabe einverstanden erklären, haften wir nicht. Bei Wechselprotesten werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Wechselspesen werden von uns nicht getragen.
4.8
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferzeit
5.1
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn einer der vorgenannten Umstände bei Unterlieferanten eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.4
Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt für den Fall des Unvermögens. Im Übrigen gilt Ziffer 9.2 der Bedingungen.
5.5
Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Besteller - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen. Wird die Frist von uns nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Sollte dem Besteller aus dem Verzug ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
5.6
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind außerdem berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
5.7
Tritt Unmöglichkeit oder Unvermögen während des Annahmeverzuges des Bestellers ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
5.8
Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 9.2 dieser Bedingungen.
6. Gefahr, Übergang und Entgegennahme
6.1
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Ausfuhr und Aufstellung, übernommen haben.
6.2
Wenn vom Besteller nicht ausdrücklich abgelehnt, schließen wir für jede Sendung eine Transportversicherung ab, deren Prämie wir zurzeit mit 0,10 € pro angefangene 25,00 € Warenwert in Rechnung stellen. Versicherungsansprüche aus Transportschäden können nur nach Übersendung der bahnamtlichen oder postalischen Bescheinigung über den Verlust oder die Beschädigung bearbeitet werden.
6.3
Eventuelle Gutschriften aufgrund von Transportschäden oder Verlusten von Sendungen, für die eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, werden erst nach Erstattung des Versicherungsbetrages durch die Versicherungsgesellschaft erteilt.
6.4
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Jedoch werden wir auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen bewirken, die dieser verlangt.
6.5
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer 8., entgegenzunehmen.
6.6
Teillieferungen sind zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag vor.
7.2
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat
7.3
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
7.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.5
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
7.6
Der Eigentumsvorbehalt kann auch gelten gemacht werden, ohne dass wir vom Vertrag zurückgetreten sind. § 449 II BGB gilt nicht.
8. Gewährleistung
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich Ziffer 9.2 der Bedingungen - Gewähr wie folgt:
8.1
Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen und dergleichen. Die Übernahme einer Garantie ist mit der Beschaffenheitsbeschreibung nicht verbunden.
8.2
Beratungen leisten wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz des Vertragsgegenstandes sind unverbindlich, es sei denn, es handelt sich um eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 8.1.
8.3
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich und spezifiziert zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Besteller. Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Rüge gilt der Verkaufsgegenstand als genehmigt.
8.4
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von uns nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
8.5
Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßiger großer Schäden hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Auch in solchen dringenden Fällen sind wir von dem Besteller unverzüglich zu informieren.
8.6
Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billiger verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der Monteure und Hilfskräfte. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes, die ohne unsere vorherige Zustimmung durchgeführt werden.
8.7
Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
8.8
Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung des Liefergegenstandes, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, nicht ordnungsgemäße Wartung des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Besteller oder Dritte, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische oder elektro-chemische oder elektrische Einflüsse - sofern diese Fälle nicht von uns zu verantworten sind.
8.9
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
9. Haftung
9.1
Wenn durch unser Verschulden der Liefergegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten - insbesondere Anleitungen für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziffer 8. und 9.2 entsprechend.
9.2
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3
Für durch mangelhafte Liefergegenstände verursachte Schäden ist unsere Haftung begrenzt auf die Leistung unseres Produkthaftpflichtversicherers, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es bestehe eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers - aus welchen Rechtsgründen auch immer- verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
11. Recht auf Rücktritt unsererseits
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne von Ziffer 5.3 der Bedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Sofern wir von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Idstein. Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Idstein soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis
Daten unserer Kunden werden von uns mittels EDV gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.